- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
- Das Grab kann auch als Tiefgrab erworben werden
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- Die Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht erlaubt.
Hinweis: Abhängig von der Größe des Grabes, können noch weitere Urnen beigesetzt werden. Die Standardgröße beträgt 2m^2.