- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- Die Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht erlaubt.
Hinweis: Abhängig von der Größe des Grabes, können weitere Urnen zubestattet werden. Die Standardgröße beträgt 1m^2.